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Quelle: Canva

Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben und die digitale Transformation

Im Zuge aktueller Megatrends wie New Work, Arbeit 4.0 oder Industrie 4.0 gewinnt Digitalisierung in allen Lebens- und Arbeitsbereichen immer stärker an Bedeutung.  Arbeitsplätze werden digitaler und flexibler - Home-Office oder mobiles Arbeiten gehören in vielen Branchen inzwischen zum Standard. Der Bereich der digitalen Teilhabe für Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben hinkt bei diesen Entwicklungen oftmals noch hinterher. Zum einen fehlen stellenweise das entsprechende Equipment und geeignete Zugänge zu digitalen Medien, zum anderen fehlen teilweise notwendige Kompetenzen im Umgang mit digitalen Medien, sowohl auf Seiten der Fachkräfte in den Unternehmen als auch auf Seiten der Menschen mit Behinderung.

Bei der Nutzung digitaler Medien zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben sind natürlich deren unterschiedliche Behinderungsarten mit in den Blick zu nehmen.  Menschen mit Körper- und/oder Sinnesbehinderungen profitieren bisweilen stärker von der Digitalisierung als Menschen mit psychischen und kognitiven Behinderungen, da körperliche Barrieren häufig durch digitale Technologien verringert oder abgebaut werden können. Bspw. können Menschen mit Sehbehinderungen eine Braille-Zeile am Computer anschließen oder digitale Screen-Reader nutzen, Menschen mit Höreinschränkungen können häufig auf Gebärdensprachvideos oder auf (teilweise automatisierte) Simultanübersetzungen zurückgreifen und für Menschen mit körperlichen Behinderungen können assistive Technologien oder Prothetik wie Exoskelette oder spezielle Prothesen eine Unterstützung leisten.

Dreiteilung digitaler Teilhabe für Fachkräfte mit Behinderung am Arbeitsleben

Digitale Teilhabe ist grundsätzlich ganzheitlich zu betrachten und umfasst drei relevante Dimensionen:

  • Teilhabe an digitalen Technologien
  • Teilhabe durch digitale Technologien
  • Teilhabe in digitalen Technologien

Teilhabe an digitalen Technologien versteht vor allem die Verknüpfung von Zugänglichkeit und kompetenter Nutzung digitaler Technologien und den souveränen Umgang damit.

Die zweite Dimension Teilhabe durch digitale Technologien zielt vorrangig auf die Themen digitale Assistenzsysteme, assistive Technologien und technische Hilfsmittel (z.B. Prothesen) ab. Digitalisierung schafft alternative Zugangsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen, indem Technologien als Werkzeuge genutzt werden können, um eigenständig Informationen zu erlangen oder Tätigkeiten erledigen zu können.

Die dritte Dimension Teilhabe in digitalen Technologien bezeichnet die aktive Teilnahme und Gestaltung an und in digitalen Medien; hier wird zumeist Social-Media als prominentes Beispiel genutzt. So kann z.B. auch die Nutzung von Foren, Blogs oder anderen Plattformen in diesen Bereich fallen. Aber auch berufliche Prozesse, wie bspw. die Nutzung von Jobbörsen, Bewerbungsplattformen oder beruflichen Netzwerken, werden künftig immer stärker in den digitalen Raum verlagert. In dieser Dimension spielt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz eine große Rolle, um jedem eine Teilhabe in der digitalen Welt ohne Barrieren zu gewährleisten.

Letzten Endes sind Unternehmen, insbesondere KMU, gut beraten, wenn sie im Zuge der Digitalisierung betriebliche Prozesse und Abläufe die digitale Teilhabe mitdenken. Beschäftigte mit einer Behinderung sind in dem Fall oft die Expert*innen in eigener Sache und sollten in diese Prozesse mit einbezogen werden.

Leider viel zu oft wird in diesem Kontext auf das fehlende Wissen, auch in den Unternehmen, zur Barrierefreiheit und der leichten Sprache in einer digitalen Arbeitswelt hingewiesen.

Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das ab 2025 gilt, ist die barrierefreie Gestaltung von Webseiten, Apps, On-line Dienstleistungen usw. auch für den privaten Sektor, und somit auch für die Unternehmen, verpflichtend.

 

Sylvia Lietz - Zukunftszentrum Digitale Arbeit Sachsen-Anhalt (f-bb)

Dieses Projekt wird umgesetzt durch das Forschungsinstitut Betriebliche Bildung.

Das Projekt „Zukunftszentrum Digitale Arbeit Sachsen-Anhalt“ wird im Rahmen des Programms „Zukunftszentren“ durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert und vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt kofinanziert.

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