Der Begriff Homeoffice ist vom Gesetzgeber noch nicht definiert. Verschiedene Erlasse der Finanzverwaltungen verwenden ihn. Bemerkenswert ist der häufige Bezug auf Arbeit im Homeoffice in Verordnungen der Länder zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie. Erkennbar ist, dass hier jeweils die Erbringung von Erwerbsarbeit in der Privatwohnung gemeint ist. Auch Presse und Politik verwenden vielfach den Begriff „Homeoffice“, wie auch die unfallversicherungs-rechtliche Rechtsprechung „Homeoffice“ als ausschließlich im Zusammenhang mit in der Privatwohnung verrichteter Arbeit versteht.
(Quelle: IFSS - Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e.V. (2020): Sachverständigenkommission für den Dritten Gleichstellungsbericht - Rechtsanspruch auf mobiles Arbeiten. Positionierung der Sachverständigenkommission für den Dritten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung zur geplanten Reform).