Glossar

mobiles Arbeiten

Mit Mobilem Arbeiten/Remote Work als dem weitestmöglichen Begriff lässt sich das Ziel, Arbeitstätigkeit und persönliche Lebensführung besser vereinbaren zu können, indem Arbeitsort und Arbeitszeit flexibel gestaltet werden, am ehesten erreichen. Daher erfasst Mobiles Arbeiten alle arbeitsvertraglichen Tätigkeiten, die zeitweise (flexibel) oder regelmäßig (an fest vereinbarten Tagen) außerhalb der Betriebsstätte durchgeführt werden.

Mobile Arbeit ist (…) nicht auf Arbeit mit mobilen Endgeräten beschränkt.

Der Entwurf des Mobile Arbeit Gesetzes (MAG) § 111, 1 (Stand Januar 2021) stellt klar, was unter mobiler Arbeit im Sinne des geplanten Gesetzes zu verstehen ist:

Ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin arbeitet mobil, wenn er oder sie die geschuldete Arbeitsleistung unter Verwendung von Informationstechnologie außerhalb der Betriebsstätte

1.von einem Ort oder von Orten seiner oder ihrer Wahl oder

2.von einem mit dem Arbeitgeber vereinbarten Ort oder von mit dem Arbeitgeber vereinbarten Orten erbringt. 

Dabei sollen sowohl Vereinbarungen, die es dem Arbeitnehmer ermöglichen, seinen Arbeitsort selbst zu wählen oder spontan den Arbeitsort zu wechseln, erfasst werden, als auch Vereinbarungen, die einen bestimmten Arbeitsort für die mobile Arbeit vorsehen, insbesondere Vereinbarungen über mobile Arbeit ausschließlich im Homeoffice. Das Mobile-Arbeit-Gesetz soll nur für regelmäßige, also nicht nur anlassbezogene mobile Arbeit gelten.

(Quelle: IFSS - Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e.V. (2020): Sachverständigenkommission für den Dritten Gleichstellungsbericht - Rechtsanspruch auf mobiles Arbeiten. Positionierung der Sachverständigenkommission für den Dritten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung zur geplanten Reform).

Zurück