Sozialpartner*innen, auch Tarifpartner*innen, sind Gewerkschaften (Vertretung der Interessen von Arbeitnehmer*innen) und Arbeitgeberverbände (Vertretung der Interessen von Arbeitgeber*innen). Die Partnerschaft dient der Kooperation dieser beiden Akteure untereinander und mit anderen.
Glossar
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sozialpartnerschaftlich(er Austausch)