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Künstliche Intelligenz, kurz KI oder AI (Artificial Intelligence), ist ein Oberbegriff für Technologien, die Maschinen zu menschenähnlichem Denken und Lernen befähigen.

Im KI-Gesetz der EU (2024) werden in Kapitel 1 Art. 3 Abs. 1 drei grundlegende Merkmale künstlicher Intelligenz definiert: 

Erstens ist KI ein maschinengestütztes System, das zu einem gewissen Grad autonom, also selbstständig arbeitet.

Zweitens ist KI anpassungsfähig und kann sich nach Inbetriebnahme selbst optimieren.

Drittens kann KI aus den Daten, die sie erhält, schlussfolgern, wie sie Ergebnisse erzeugt. Damit geht künstliche Intelligenz über eine reine Datenverarbeitung hinaus.

Aktuelle KI-Systeme gehören zur sogenannten „Schwachen KI“. Sie sind in der Lage, konkret definierte Aufgaben zu lösen und werden bspw. zur Automatisierung von Prozessen oder bei der Sprach- und Bilderkennung eingesetzt.

Das Gegenstück, eine „Starke KI“, würde ohne Einschränkungen agieren und sich selbstständig weiterentwickeln. Bewusst „würde“, denn eine solche KI existiert derzeit nur in der Theorie. Die Wissenschaft hat bisher keinen Weg gefunden, eine echte starke KI zu entwickeln. 

Sarah Rettig
Teilprojektleitung und Beratung, Fortbildungsakademie der Wirtschaft (faw)